Übertritt in die Sekundarstufe 1
Die Klassenlehrperson beurteilt die Eignung eines Schülers oder einer Schülerin für den Übertritt in die Sekundarschule B, E oder P in einem standardisiertem Verfahren. |
Bei Fehlbeurteilung
Nur wenn Uneinigkeit besteht, also die Erziehungsberech-tigten nicht einverstanden sind mit der Empfehlung, kann die Kontrollprüfung zur Anwendung kommen. |